Präambel:
Die Firma Sparda Versicherungs-Service GmbH betreibt als Versicherungsmakler ein Online-Versicherungsportal (spardaplus.at) über welches Versicherungsangebote verglichen werden und über welches der Kunde auch direkt einen Versicherungsvertrag abschließen kann. Vertragsabschlüsse kommen ausschließlich zwischen Kunden und Versicherer zustande. Die Sparda Versicherungs-Service GmbH vermittelt nur jene Versicherungen bei jenen Versicherungsgesellschaften, welche im Online-Portal jeweils ausdrücklich angeführt sind.
- Geltung der AGB’s
Diese AGB’s gelten für alle Vertragsabschlüsse über Vermittlung der Sparda Versicherungs-Service GmbH unabhängig davon, ob diese Online bzw. über das Online-Portal spardaplus.at erfolgen. Diese AGB’s gelten auch für sämtliche, künftigen Vertragsverhältnisse mit den Kunden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dem Vertrag mit dem jeweiligen Versicherer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung sowie alle besonderen Vertragsbedingungen des Versicherers zugrunde liegen.
2. Pflichten des Kunden und des Versicherungsmaklers
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Angebote ausschließlich aufgrund der Kundenangaben im Online-Portal eingeholt werden und die Angebotseinholung auf die im Online-Portal genannten Versicherungsunternehmen beschränkt ist. Risikoanalyse und Deckungskonzept erfolgen ausschließlich anhand der Kundenangaben sowie anhand der dem Versicherungsmakler allenfalls übermittelten Urkunden.
Schadensmeldungen und die Schadensabwicklung können auf Kundenwunsch über das Online-Portal des Versicherungsmaklers erfolgen. Der Kunde legt auf dem Online-Portal einen persönlichen Account an. Über diesen Account wird ein eigenes Kunden-Portal hinterlegt, über welches die Sparda Versicherungs-Service GmbH Zugang zu allen versicherungsrelevanten Informationen hat.
Der Kunde ist darüber informiert, dass ein Versicherungsantrag oder eine Auftragserteilung an den Makler durch Abschluss über das Online – Portal noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch Polizzierung durch den Versicherer bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer kein Versicherungsschutz besteht.
Der Kunde verpflichtet sich, alle an ihn übermittelten Versicherungsdokumente auf möglich Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag umgehend nach Erhalt der Unterlagen selbst zu überprüfen und Abweichungen oder Fehler dem Versicherungsmakler spätestens binnen 3 Wochen ab Erhalt der Unterlagen schriftlich mitzuteilen.
Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, dem Kunden den unter den auf der Online Plattform angeführten Versicherungsunternehmen nach den Umständen des Einzelfalles besten Versicherungsschutz zu vermitteln. Die diesbezügliche Interessenwahrungspflicht des Versicherungsmaklers ist auf jene Versicherungsgesellschaften, welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Online- Versicherungsportal spardaplus.at angeführt sind, beschränkt. Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den Versicherungsmakler erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen, die Höhe des Selbstbehalts sowie andere sachlich begründete Erwägungen als Beurteilungskriterien herangezogen werden.
3. Entgelt
Die Sparda Versicherungs-Service GmbH erhält als Entgelt eine Provision von Seiten des Versicherers im Falle des Abschlusses eines Versicherungsvertrages.
Die Prämienzahlungen werden direkt mit dem Versicherer – mangels anderer Vereinbarung – über SEPA Lastschrift abgerechnet.
4. Rücktrittsrecht
Der Kunde als Verbraucher ist in Kenntnis darüber, dass ihm ein Rücktrittsrecht nach § 8 Fern-Finanzdienstleistungsgesetz binnen 2 Wochen ab Zugang der Versicherungspolizze zusteht. Bei Lebensversicherung beträgt das Rücktrittsrecht 30 Tage ab Zugang der Polizze. Der Rücktritt kann schriftlich und ohne Angaben von Gründen erklärt werden.
Die Frist für den Rücktritt ist gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einen anderen, dem Empfänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger erklärt und diese Erklärung vor dem Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Lebensversicherung beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher über den Abschluss des Vertrages informiert wird.
Hat aber der Kunde die Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen.
Innerhalb der Rücktrittsfrist darf mit der Erfüllung des Vertrages erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen werden. Das Rücktrittsrecht ist sohin im Sinne des § 10 Z 3 Fern-Finanzdienstleistungsgesetz ausgeschlossen, wenn der Vertrag mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers von beiden voll erfüllt wurde, bevor der Verbraucher sein Rücktrittsrecht ausübt.
5. Vertriebsinformationen
Der Kunde bestätigt, dass er vor Abgabe seiner Vertragserklärung alle Informationen gemäß § 5 Fern-Finanzdienstleistungsgesetz erhalten hat.
Tritt der Verbraucher vom Vertrag nach § 8 Fern-Finanzdienstleistungsgesetz zurück, so hat er das Entgelt für die vertragsmäßig tatsächlich bereits erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen, sofern er den Beginn der Erfüllung des Vertrages vor Ende der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat.
6. Haftungsbeschränkungen
Die Haftung des Versicherungsmaklers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gegenüber Verbrauchern (§ 1 KSchG) gilt der Haftungsausschluss nur für andere als Personenschäden.
Der Versicherungsmakler haftet – sofern der Versicherungskunde nicht als Konsument (§1 KSchG) zu behandeln ist – jedoch höchstens im Umfang des eingetretenen Vertrauensschadens, soweit dieser durch die Haftpflichtversicherung des Versicherungsmaklers gedeckt ist. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach mit einem Betrag von € 500.000,– pro Schadensfall begrenzt.
Für Schäden, welche aus falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden, der Verletzung der dem Kunden obliegenden Pflichten (z.B. richtige Angaben zur Ermittlung der Versicherungssumme) resultieren, ist jedwede Haftung ausgeschlossen.
Der Kunde ist zur Schadensminderung verpflichtet und verliert jedweden Anspruch auf Schadenersatz, soferne der nicht alles Zumutbare unternommen hat, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
Der Kunde ist in Kenntnis des Umstandes, dass ein von ihm oder für ihn durch den Versicherungsmakler unterfertigter Antrag auf Abschluss einer Versicherung noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Versicherungsschutz erst durch Annahme durch den Versicherer entsteht. In der Zeit wischen Abgabe des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer besteht somit noch kein Versicherungsschutz.
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsmakler verjähren – ausgenommen beim Kunden handelt es sich um einen Verbraucher – innerhalb von 6 Monaten ab jenem Zeitpunkt, ab dem der Kunde vom Schadensfall Kenntnis erlangt hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit Kenntnis hätte erlangen müssen. Die Verjährung kann nur durch Klagseinbringung oder durch eine entsprechende, schriftliche Erklärung oder durch ein schriftliches Anerkenntnis des Schadens durch den Versicherungsmakler unterbrochen werden.
7. Allgemeine Bestimmungen / Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. Es wird in einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Die Verträge zwischen dem Versicherungsmakler und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Versicherungsmaklers befindet. Der Versicherungsmakler ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.
8. Datenschutz
Die Verarbeitung persönlicher und personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz) sowie auf Basis des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und allenfalls einer vom Kunden erteilten Zustimmungserklärung. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten automationsunterstützt vom Versicherungsmakler verarbeitet und zum Zweck der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Der Kunde kann jeder Zeit Auskunft über die gespeicherten Daten sowie über deren Berichtigung oder Löschung verlangen.